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Gemeinsamkeiten

Gemeinsamkeiten der Brede mit öffentlichen Schulen

  • Bei uns werden dieselben Fächer angeboten wie in entsprechenden öffentlichen Schulen.
  • Diese Fächer werden gemäß der verbindlichen Stundentafel unterrichtet.
  • Für die Klausuren gelten dieselben Regelungen wie für die öffentlichen Schulen.
  • Die Versetzungs- und Prüfungsordnungen sind mit denen an öffentlichen Schulen identisch.
  • Die Prüfungen werden nach den Richtlinien der staatlichen Schulaufsicht durchgeführt.
  • Wir erteilen dieselben Berechtigungen wie öffentliche Schulen:
  • Mit dem Abschluss an der Höheren Handelschule werden den Schülern neben dem schulischen Teil der Fachhochschulreife erweiterte berufliche Kenntnisse zuerkannt. In Verbindung mit einem einschlägigen halbjährigen Praktikum oder einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung gilt das Abschlusszeugnis als Nachweis der Fachhochschulreife.
  • Mit dem Abitur wird den Schülern des Beruflichen Gymnasiums die allgemeine Hochschulreife in Verbindung mit beruflichen Kenntnissen zuerkannt.
  • Ebenso wie an öffentlichen Schulen besteht Lernmittelfreiheit (außer dem gesetzlich geregelten Elternanteil für Schulbücher).
  • Entsprechend dem Schulfinanzgesetz und dem Ersatzschulfinanzgesetz werden die notwendigen Fahrkosten unserer Schüler vom Land Nordrhein-Westfalen getragen.
Berufswahl- und ausbildungsfreundliche Schule Gütesiegel Individuelle Förderung Comenius Certi Lingua Schule ohne Rassismus Europaschule Partnerschule des Deutschen Fußballbundes

Romfahrt 2012

Informationen zur Romfahrt finden Sie im Service-Bereich.

Elterninfo (allg. Teil)

Elterninfo

Nach dem allgemeinen Einführungsteil finden Sie hier das Typische für jeden Schulzweig:

Elterninfo Gymnasium aufrufen
Elterninfo Realschule aufrufen
Elterninfo Berufskolleg aufrufen

Bevorstehende Termine

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