- Bei uns werden dieselben Fächer angeboten wie in entsprechenden öffentlichen Schulen.
- Diese Fächer werden gemäß der verbindlichen Stundentafel unterrichtet.
- Für die Klausuren gelten dieselben Regelungen wie für die öffentlichen Schulen.
- Die Versetzungs- und Prüfungsordnungen sind mit denen an öffentlichen Schulen identisch.
- Die Prüfungen werden nach den Richtlinien der staatlichen Schulaufsicht durchgeführt.
- Wir erteilen dieselben Berechtigungen wie öffentliche Schulen:
- Mit dem Abschluss an der Höheren Handelschule werden den Schülern neben dem schulischen Teil der Fachhochschulreife erweiterte berufliche Kenntnisse zuerkannt. In Verbindung mit einem einschlägigen halbjährigen Praktikum oder einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung gilt das Abschlusszeugnis als Nachweis der Fachhochschulreife.
- Mit dem Abitur wird den Schülern des Beruflichen Gymnasiums die allgemeine Hochschulreife in Verbindung mit beruflichen Kenntnissen zuerkannt.
- Ebenso wie an öffentlichen Schulen besteht Lernmittelfreiheit (außer dem gesetzlich geregelten Elternanteil für Schulbücher).
- Entsprechend dem Schulfinanzgesetz und dem Ersatzschulfinanzgesetz werden die notwendigen Fahrkosten unserer Schüler vom Land Nordrhein-Westfalen getragen.
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