Wie an öffentlichen Schulen besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit (außer dem Eigenanteil an Kosten der Schulbücher).
Die Schülerfahrtkosten werden dem Schulfinanzierungsgesetz und dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz entsprechend bis maximal 100 Euro vom Land NRW übernommen und erstattet.


