Alle(!) Romfahrer benötigen ein Reisedokument
Aktualisierung: Nützlicher Link des Auswärtigen Amtes mit wichtigen Informationen zum "Reiseziel Italien"
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Diese Tatsache soll zum Anlass genommen werden, einige Monate vor unserer Romfahrt auf folgenden Sachverhalt hinzuweisen: Alle Kinder (ab Geburt) - somit auch alle Romfahrer - müssen bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung.
Unser Schüler Florian Derenthal (Q1) hat außerdem noch folgenden, sehr hilfreichen Link im Internet gefunden:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/ItalienSicherheit.html
Red.: K. Hasenbein