Neustart an der Brede: Verteilung der Unterrichtstage online!

Bitte beachten Sie auch einen Elternbrief der Schulleitung / Stand: 08. Mai 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, ab sofort steht eine Übersicht bereit, aus der ersichtlich wird, wann die einzelnen Klassen und Jahrgänge wieder am Unterricht teilnehmen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den Elternbrief unseres Schulleiters Matthias Koch, der Ihnen an dieser Stelle ebenfalls zur Verfügung gestellt wird. Im Folgenden finden Sie/findet ihr die beiden Dateien:

Übersicht Unterrichtstage 08052020

Elterninfo der Schulleitung vom 08052020


Schulmail vom 06. Mai 2020:

Aktuelle Pressemitteilung des Landes NRW (in Auszügen):

  • Ab Montag, 11. Mai, kehren zunächst die Schülerinnen und Schüler an die Schulen zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur oder ihre Fachhochschulreifeprüfung ablegen.
  • An den Schulformen der Sekundarstufe I (z.B. Haupt-, Real-, Sekundar-, PRIMUS- und Gemeinschaftsschulen) kehren zudem die Jahrgänge 5 bis 9 in einem tageweise rollierenden System zurück.
  • An Gesamtschulen und Gymnasien beginnt der Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 bis hin zu den Schülerinnen und Schülern der Einführungsphase nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen ab dem 26. Mai ebenfalls in einem tageweise rollierenden System.

Genauere Erläuterungen zu diesen Punkten und weitere Informationen finden sich vollständig in der 20. Schulmail unter folgendem Link:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200506/index.html

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Schulmail vom 17. April 2020:

Die offizielle Schulmail zur Wiederöffnung der Schulen ist am 17. April angekommen: Im Folgenden haben wir die wichtigsten und für die Schulen der Brede relevanten Bestimmungen zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass es in den nächsten Tagen zu allen Punkten noch nähere Ausführungsbestimmungen geben wird. Einige Punkte, die noch nicht näher ausgeführt worden bzw. in Vorbereitung sind, wurden zugunsten einer besseren Übersichtlichkeit herausgenommen.

Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs

  • Öffnung des Schulbetriebs ab Donnerstag, 23. April 2020 zunächst nur für Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen zur Prüfungsvorbereitung
  • Vorlauf für die Schulen vom 20. April 2020 bis 22. April 2020, um die Voraussetzungen zu schaffen

Raumnutzungskonzept

  • Auf absehbare Zeit werden die Klassen und Kurse nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet bzw. auf Prüfungen und Abschlüsse vorbereitet werden können.
  • Es wird zumindest eine Teilung der Lerngruppen erforderlich sein.
  • Ausreichende Abstände in den Pausen und auf den Verkehrsflächen müssen eingehalten werden.

Fortsetzung und Ausweitung der Notbetreuung

  • Das Notbetreuungsangebot wird aufrechterhalten und ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren.

Regelungen für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs

Folgende Schülerinnen und Schüler sind im Zeitraum vom 23. April 2020 bis 4. Mai 2020 prioritär zu beschulen:

  1. Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Gymnasiums, die ihre Vorabiturklausuren als Voraussetzung für die Zulassung zum Zentralabitur noch schreiben müssen.
  2. Schülerinnen und Schüler im Abschlussjahrgang der Fachklassen des Dualen Systems, die vor der Berufsabschlussprüfung und/oder der FHR-Prüfung stehen sowie alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der Bildungsgänge, die vor dezentralen Prüfungen zu Berufs- oder Weiterbildungsabschlüssen und zum Erwerb von FHR- oder AHR stehen und die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen des Beruflichen Gymnasiums.
  3. Schülerinnen und Schüler im Abschlussjahrgang der Fachklassen des Dualen Systems und den Klassen der Ausbildungsvorbereitung bzw. der einjährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule Anlage B mit Blick darauf, dass diese mit den Noten des Abschlusszeugnisses die Vergabe eines Schulabschlusses erreichen können.

Abiturprüfungen am Gymnasium

  • Ebenfalls ab dem kommenden Donnerstag, 23. April 2020, sollen die Abiturientinnen und Abiturienten in den allgemeinbildenden Schulen Gelegenheit bekommen, sich gezielt auf die Abiturprüfungen vorzubereiten. Dabei geht es jedoch nicht um die Wiederaufnahme des Unterrichts nach Stundenplan. Vielmehr sollen sie in ihren jeweiligen Prüfungsfächern noch einmal gezielte Lernangebote bekommen.
  • Die Wahrnehmung dieser Angebote ist freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die sich zuhause auf ihre Prüfungen vorbereiten wollen, können das tun, müssen sich aber bei ihrer Schule abmelden.
  • Die Verschiebung der Abiturprüfungen um drei Wochen gibt zudem jenen Schülergruppen, die aufgrund der Schulschließungen noch nicht alle Leistungsnachweise für die Zulassung zu den Abiturprüfungen erbringen konnten – also noch nicht alle so genannten Vorabiturklausuren geschrieben haben – Gelegenheit, das nachzuholen.

Zentrale Prüfungen 10 (ZP 10)

  • In den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sollen mit Priorität die Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, die im Sommer den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den Mittleren Schulabschluss erwerben können.
  • Da auch diese Klassen aus Gründen des Infektionsschutzes voraussichtlich geteilt werden müssen, wird die Wiederaufnahme des Unterrichts allerdings auch für diese Schülerinnen und Schüler keine Rückkehr zum „Normalbetrieb“ bedeuten, sondern vielfach mit einem Wechsel von Lehrkräften und einem den schulischen Verhältnissen anzupassenden Unterrichtsangebot in möglichst allen Unterrichtsfächern, vorrangig aber in den Kernfächern, verbunden sein.
  • Aufgrund der unterschiedlich weit gediehenen Vorbereitungen der Schülerinnen und Schüler wollen wir in diesem Jahr auf eine Prüfung mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben verzichten. An deren Stelle soll eine durch die Lehrkräfte der Schule zu erstellende Prüfungsarbeit treten. Diese orientiert sich einerseits an den inhaltlichen Vorgaben für die ZP 10, nimmt aber andererseits auch stärker auf den tatsächlich erteilten Unterricht Bezug – stärker, als das bei zentralen Prüfungen möglich ist. Diese Prüfungsarbeiten können dann auch zu einem späteren Zeitpunkt als dem für die ZP 10 vorgesehenen ersten Prüfungstag, 12. Mai 2020, geschrieben werden.

Lernen auf Distanz und Bewertungsfragen

  • Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängender werden auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote. Wir haben im Rahmen unserer FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmail hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.
  • Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Wir berücksichtigen hierbei den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf. möglich gewesen wäre. In diesen Fällen werden Lehrkräfte vor allem gezielt beraten und unterstützend aktiv werden, auch hinsichtlich geeigneter Strategien, um Lernziele dennoch zu erreichen.
  • Es gilt auch weiterhin beim Lernen auf Distanz, Augenmaß zu bewahren.

Wegen der weiterhin dynamischen Entwicklung der Lage sowie der Ankündigung der Bundeskanzlerin, am 30. April 2020 erneut mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu beraten, planen wir diese Schritte zunächst nur bis zum 4. Mai 2020.

Anmerkungen:

Original-Wortlaut der Schulmail, gekürzt und bearbeitet von Kai Hasenbein

Das vollständige Original finden Sie unter:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200416/index.html

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Infomail zur Absage der Praktika und KAoA-Maßnahmen:

Frau Lüttig als zuständige Studien- und Berufswahlkoordinatorin der Brede hat heute bekanntgegeben, dass für die Klassen 8 bis EF (Gymnasium und Realschule) sowie für die HH11 und G11 (Berufskolleg) alle Praktika und sonstigen KAoA-Maßnahmen („Kein Abschluss ohne Anschluss“) im laufenden Schuljahr abgesagt bzw. verschoben werden. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach Abteilungen und Jahrgängen finden sich im nachfolgenden PDF-Dokument.

Hier das zweiseitige(!) Dokument zu den Praktika und KAoA-Maßnahmen:

ABSAGE Praktika 2020 Schulen der Brede

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Informationen vom 14. April 2020 zur Maskenpflicht nach Wiederöffnung der Schule:

Da in den nächsten Tagen die Informationen des Schulministeriums NRW zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs erwartet werden, sollen jetzt schon wichtige Rahmenbedingungen zur Hygiene auf dem Schulweg und während des Unterrichts bekanntgegeben werden. Es handelt sich um Bestimmungen und Maßnahmen, die unabhängig von Zeitpunkt und Umfang der Wiederöffnung der Schulen gelten.

Hier eine erste Übersicht über die wichtigsten Regelungen:

  1. Im schulischen Kontext gilt für Schülerinnen und Schüler eine Maskenpflicht, das heißt, dass Schülerinnen und Schüler insbesondere auf dem Schulweg und in den Pausen sogenannte „community masks“ tragen müssen.
  2. Diese Schutzmasken müssen von den Schülerinnen und Schülern selbst beschafft bzw. angefertigt werden. Sollte dieses im Einzelnen nicht möglich sein, wenden sich Betroffene bitte über die Schulleitung an den Schulträger.
  3. Die Lehrerinnen und Lehrer sind auf dem Schulgelände dazu verpflichtet, auf die Einhaltung dieser Vorgabe zu achten.

An der Brede sind nach Auskunft des Schulleiters Matthias Koch übrigens bereits umfangreiche Vorbereitungen für die Wiederöffnung der Schule angelaufen: Derzeit werden gründliche Reinigungsmaßnahmen gemäß des Hygieneplans des Landes durchgeführt. In dieser Woche erfolgt außerdem eine Begehung des Schulgebäudes durch den Schulträger, die Schulleitung und den Hausmeister, bei der alle hygienerelevanten Aspekte in den Blick genommen werden. Vorbereitet wird zudem eine Unterweisung der Schülerinnen und Schüler über persönliche Hygienemaßnahmen im schulischen Kontext.

Weitere Informationen folgen!

Hasb

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Informationen vom 30. März 2020:

Abitur: Die Abweichungsprüfungen im Abitur fallen schon in diesem Jahr aus. Ursprünglich war geplant, diese erst vom kommenden Jahr an entfallen zu lassen. Das bedeutet, dass es für die mündlichen Prüfungen im 1. bis 3. Abiturfach nur noch freiwillige Prüfungen und Bestehensprüfungen geben wird.

Abitur: Die externe Zweikorrektur im Fach Englisch entfällt; auch die Klausuren im Fach Englisch werden also im Hause zweitkorrigiert.

Fachhochschulreife: Auch für die Prüfungen zur Fachhochschulreife wird ein neuer Zeitplan in Kraft gesetzt:

Montag, 18.05.2020: Deutsch
Dienstag, 19.05.2020: Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen
Montag, 25.5.2020: Englisch
Dienstag, 26.05.2020: Mathematik

Zentrale Prüfungen und Klausuren: Die ZP-Prüfungen beginnen am 12. Mai.

Allgemein: Am Tag nach Christi Himmelfahrt werden Prüfungen stattfinden.

Feierlichkeiten: Der Termin für Abiturentlassung muss auf den 27. Juni verschoben werden. In welcher Form die Zeugnisübergabe stattfinden kann, ist zurzeit noch völlig offen. Das gilt entsprechend auch für die Entlassfeier der Realschule. Der Abiturball entfällt am beabsichtigten Termin, ebenso die Abitur- bzw. Entlassfeier des Berufskollegs. Was aus diesen Feierlichkeiten wird, wird noch bekanntgegeben. Auch die Mottowochen können nicht stattfinden.

Schulleiter Matthias Koch äußerte sich heute Nachmittag zu den Absagen der Feierlichkeiten: „Auch wenn es uns sehr schwerfällt: Die sehr ernsten Umstände dieser Krankheit lassen uns, wenn wir verantwortlich handeln wollen, eigentlich keine andere Wahl. Niemand kann vorhersagen, wie sich die Pandemie weiter entwickeln wird. Daher wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht, in welcher Form die Zeugnisübergaben überhaupt stattfinden können. Aber es erscheint mir ausgeschlossen, dass Abschlussfeierlichkeiten wie die Abiturbälle durchgeführt werden können, da das Schulministerium sämtliche schulische Veranstaltungen bis zum Ende des Schuljahres untersagt hat.“

Schulleiter Koch bekräftigte abschließend abermals: „Wir werden als Schule alles daransetzen, dass alle Abschlussjahrgänge des Jahres 2020 unter bestmöglichen Bedingungen ihre Prüfungen an der Brede ablegen können!“

Hier der Link zur vollständigen Schulmail vom 30. März 2020:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200330/index.html

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NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer hat sich heute zu den Auswirkungen der Coronakrise auf die diesjährigen Abiturprüfungen geäußert: Zunächst einmal ist beschlossen worden, dass die Abiturprüfungen stattfinden sollen. Allerdings verschiebt sich der Zeitplan um ca. drei Wochen nach hinten. Das bedeutet, dass die schriftlichen Abiturprüfungen am 12. Mai beginnen und am 25. Mai enden sollen. Dabei sollen die Vorschriften des Infektionsschutzes eingehalten werden. Genauere Ausführungsbestimmungen dazu werden in den nächsten Tagen erlassen.

In den drei Wochen nach den Osterferien sollen die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit haben, sich mit ihren Lehrerinnen und Lehrern in der Schule auf die Prüfungen vorzubereiten. Wie das konkret umgesetzt werden soll, ist noch nicht abschließend geklärt. Aber klar ist auf jeden Fall: Die zurzeit wirklich schwierige Situation soll für unsere Schülerinnen und Schüler nicht zu einem Nachteil werden.

Auch für die mündlichen Prüfungen muss natürlich ein neuer Zeitplan erstellt werden. Ziel der Landesregierung ist es, dass spätestens am 27. Juni das gesamte Abiturverfahren abgeschlossen sein soll.

„Wir werden alles gut vorbereiten und für euch gut organisieren – und dann werden wir gemeinsam auch diese schwierige Situation erfolgreich bewältigen“, so Schulleiter Matthias Koch.

Für alle, die die Nachricht des Schulministeriums noch einmal genau nachlesen möchten, findet sich im Folgenden der Link. Dort wird auch über weitere Prüfungsverfahren (Bildungsgänge des Berufskollegs, Zentrale Prüfungen) informiert:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_Abitur-und-Pruefungen/index.html

Matthias Koch

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Hinweise zur Notbetreuung an den Schulen der Brede:

Im Folgenden möchten wir Ihnen einige konkrete Hinweise für die Notbetreuung an den Schulen der Brede mit auf den Weg geben. Bitte bedenken Sie, dass diese Betreuung ausschließlich nur nach Anmeldung möglich ist (Kontaktadresse siehe unten).

Die Notbetreuung wird an den Schulen der Brede in sehr kleinen Gruppen (etwa fünf Schülerinnen und Schüler) durchgeführt, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Je nach Gesamtgröße der zu betreuenden Schülergruppe stehen hierzu ausreichend Lehrerinnen und Lehrer bereit. Es wird darauf geachtet, dass die Schülerinnen und Schüler genügend Abstand untereinander halten – auch in ihren Pausen. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Eltern der betreuten Kinder so genanntes Schlüsselpersonal sind.

Während der Notbetreuung sind die Lehrerinnen und Lehrer unter folgender Telefonnummer direkt erreichbar:  05272/39 16-122

Falls Sie Ihr Kind anmelden möchten, wenden Sie sich bitte in diesem Fall direkt an die Schulleitung, entweder per Mail an m.koch@schulen-der-brede.de oder nehmen Sie telefonisch mit uns Kontakt auf (05272-3916120).

Folgende Eltern dürfen die erweiterte Notbetreuung ab sofort ebenfalls in Anspruch nehmen:

  • Die Notfallbetreuung soll auch für die Kinder bis zur Klasse 6 geöffnet werden, bei denen nur ein Elternteil in der so genannten „kritischen Infrastruktur“ arbeitet.
  • Die Notfallbetreuung soll auch am Wochenende, also am Samstag und Sonntag durchgeführt werden.
  • Die Notfallbetreuung soll auch während der Osterferien, mit Ausnahme der Tage von Karfreitag bis Ostermontag, durchgeführt werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Wir wünschen Ihnen in dieser schwierigen Zeit weiterhin alles Gute, ganz viel Kraft und bleiben Sie gesund!

Matthias Koch

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Brede bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, ich möchte darauf hinweisen, dass unser Schulgebäude bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen ist. Der Schulträger hat verfügt, dass der Zugang nur noch mit Genehmigung der Schulleitung möglich ist. Wenn Sie also ein Anliegen haben, melden Sie sich bitte telefonisch in der Zeit von 9 – 12 Uhr unter der Telefon-Nummer 05272-39160 oder per Mail. In dringenden Fällen können Sie mich jederzeit unter folgender Nummer erreichen: 05272-3916120; von dieser Nummer ist eine Weiterleitung an mein Mobiltelefon eingerichtet. Oder Sie schreiben ein Mail an: m.koch@schulen-der-brede.de

Matthias Koch

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Eintrag von Donnerstag, 12. März 2020:

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat auf seiner Homepage schulrelevante Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt. Dort kann sich jeder informieren und eigene Unsicherheiten im Umgang mit dem Thema abbauen. Zudem finden sich an dieser Stelle gebündelt jene Erlasse und Anordnungen, die für die NRW-Schulen von Belang sind. Eingestellt worden sind dort auch alle Emails, die offiziell an die Schulen geschickt worden sind.

Hier nun der Link zum Ministerium:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html