FRAGEN und ANTWORTEN

Für den Einsatz in der Schule wird ein Gerät benötigt, das leicht, mobil und sofort einsatzbereit ist. Daher sind Notebooks oder PCs für unser Vorhaben ungeeignet. Der Bildschirm sollte so groß sein, dass eine DIN A4 Seite noch gut lesbar ist. Dies und weitere Gründe sprechen gegen den Einsatz von Smartphones im Unterricht. So ist es naheliegend, die Schülerinnen und Schüler mit Tablets als digitalem Lernbegleiter auszustatten. Im Schuljahr 2018/19 hat unser Schulträger die Schulen der Brede mit einer digitalen Infrastruktur ausgestattet, in die die Tablets der Schülerinnen und Schüler eingebunden werden müssen. Die Infrastruktur umfasst u.a. ein Gerätemanagementsystem (MDM), WLAN und Streaming Boxen (Apple TV) in allen Unterrichtsräumen. Die Einbindung der Schüler-Tablets in diese Infrastruktur ist nur mit dem iPad möglich. Somit ist die Wahl des iPad eine Vorgabe unseres Schulträgers. Im Rahmen der Digitalisierung von Schulen ist zu beobachten, dass – bis auf sehr wenige Ausnahmen – an fast allen Schulen iPads als Schüler-Tablets genutzt werden. Dies liegt einerseits an der guten Qualität der Geräte, andererseits an der Kompatibilität mit der oben beschriebenen schulischen Infrastruktur. Erfahrungen anderer Schulen zeigen auch, dass alle Schülerinnen und Schüler in der Klasse bzw. dem Jahrgang annähernd gleiche Geräte haben sollten. Andernfalls gibt es leicht Kompatibilitätsprobleme bei der Software, die den Unterrichtsfluss deutlich behindern. Verhindert werden sollten ebenfalls unangenehme und schädliche Nebeneffekte wie soziale Stigmatisierungen, die durch sehr unterschiedliche Preisklassen oder Images der Geräte entstehen könnten. Einheitliche Geräte bieten zudem die Möglichkeit einer zentralen Administration, wodurch das schulische Gerätemanagement in vertretbarem Rahmen bleibt. Man ist so in der Lage, die Geräte zu konfigurieren, ohne sie dazu in die Hand nehmen zu müssen. Durch eine Vorkonfiguration können sich die Geräte beim ersten Einschalten mit dem voreingestellten WLAN verbinden und sich die zugeordneten Profile und Apps vom MDM-System (Mobile Device Management) herunterladen. Ferner gibt es ein Programm, um Volumenlizenzen (VPP) zu verwenden. Damit können zentral Lizenzen gekauft und auf die Geräte verteilt werden. Werden die Lizenzen nicht mehr auf einem Gerät benötigt, können sie auf einem anderen Gerät installiert werden. Werden z. B. einmal Schulbücher auf iPads verwendet, können sie von Jahrgang zu Jahrgang weitergegeben werden und müssen nicht von jedem Elternteil neu gekauft werden. Da Geräte und Benutzer auf den Geräten mit einer MDM-Lösung verwaltet werden, braucht der einzelne Schüler bzw. die einzelne Schülerin keine eigene Apple-ID. Wenn Sie selber Apps für den privaten Gebrauch aufspielen wollen, brauchen Sie eine eigene Apple-ID. Es sind auch Familien-Apple-IDs möglich, bei denen die Eltern vor Installation der Apps durch die Kinder zustimmen müssen.
Um ein vorhandenes iPad nutzen zu können, muss es von unserem Dienstleister, der GfdB, in die bestehende MDM-Lösung eingebunden werden. Gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr ist das möglich, wenn das iPad direkt bei Apple oder einem autorisierten Fachhändler gekauft wurde. In bestimmten Fällen muss das iPad zur Einbindung ins MDM eingeschickt werden, dabei kann sich in einzelnen Fällen aber herausstellen, dass das vorhandene iPad nicht eingebunden werde kann. Wer sich für diese Option interessiert, muss sich umgehend um die Einbindung seines iPads kümmern, damit ggf. noch die Möglichkeit einer Nachbestellung besteht. Bei dem vorhandenen iPad muss es sich um ein iPad Wi-Fi ab der 6. Generation handeln.
An unserer Schule ist ein iPad Wi-Fi mit Apple Pencil vorgesehen. Das iPad gibt es mit der Speicherkapazität 64 GB oder 256 GB. Als Zubehör werden eine Hülle oder oder eine Tastatur angeboten sowie wahlweise auch eine Versicherung, die sich allerdings nur auf das iPad bezieht. Der Kauf einer Tastatur wird seitens der Schule empfohlen, kann jedoch selbstverständlich auch individuell erfolgen.
Der Kauf erfolgt über die Gesellschaft für digitale Bildung (GfdB). Dabei handelt es sich um einen der wenigen von Apple für den Bildungsbereich zugelassenen Anbieter. Dieser Anbieter übernimmt auch die Reparatur der Geräte und ggf. die Serviceabwicklung mit der Versicherung, sofern diese gewählt wurde.
Für den Fall, dass finanzielle Engpässe bestehen oder sich ergeben, stehen seitens der Schule einige Leihgeräte zur Verfügung, die im Bedarfsfall unkompliziert und weitgehend unbürokratisch ausgegeben werden. Dabei handelt es sich um aktuelle iPads (32 GB), die genauso konfiguriert sind wie alle anderen Schüler-iPads, mit Apple Pencil und einfacher Schutzhülle als Zubehör. Eine Tastatur muss bei Bedarf anderweitig beschafft werden. Der Schule ist sehr daran gelegen, bei Finanzierungsschwierigkeiten ins Gespräch zu kommen, um eine Lösung zu finden.
Die Schule stellt es den Eltern der Schülerinnen und Schüler frei, ob eine Versicherung abgeschlossen wird oder nicht. Bitte beachten Sie, dass mit der Versicherung während einer Laufzeit von drei Jahren nur der Zeitwert des iPads abgedeckt ist, Pencil und ggf. Tastatur sind nicht Bestandteil der Versicherung. Im Schadensfall stellt die Schule den Schülerinnen und Schüler in der Regel für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät zur Verfügung. Das ist im letzten Halbjahr bei 150 Schülergeräten dreimal vorgekommen, es handelte sich dabei jeweils um Garantiefälle.
Von den Schülerinnen und Schülern erwartet die Schule zunächst einen verantwortungsbewussten Umgang mit den Geräten. Sollte es dennoch zu einem Diebstahl kommen, kann das Gerät umgehend gesperrt oder gelöscht werden. Da die Geräte zentral in einem MDM verwaltet werden, sind sie für einen Dieb wertlos.
Der Einsatz dieses Unterrichtsmittels ist nur sinnvoll, wenn – wie beim jetzigen Taschenrechner – alle Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe darüber verfügen. Nach dem entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz wird das iPad ein reguläres schulisches Lern- und Arbeitsgerät. Die Anschaffung ist somit verpflichtend. So haben alle Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen, die sie später in der Ausbildung und im Studium benötigen.
Die iPads erhalten zwingend eine Hülle. Diese ist in einer der Kaufvarianten enthalten oder wird privat angeschafft. Eine Schutz- bzw. Schreibfolie für das Display kann später eine gute Ergänzung sein.
Die Schulbuchverlage veröffentlichen sukzessive ihre Bücher auch als digitale Version. Somit wird sich mittelfristig die Zahl der mitzubringenden Bücher sicher vermindern. In welchem Umfang dies möglich und sinnvoll ist, wird die Erfahrung zeigen. Es ist aber davon auszugehen, dass die digitalen Schulbücher in den nächsten Jahren sowohl zahlreicher als auch qualitativ besser werden und damit auch verstärkt zum Einsatz kommen. Als Schule streben wir hierbei jedoch keine Regelung an, die über die Besonderheiten der einzelnen Fächer und ihrer spezifischen Lernsituation einfach hinwegsieht. Was in Englisch gut ist und den Schülerinnen und Schülern beim Lernen hilft, muss nicht auch für Mathematik oder Religion gelten. So sollen die einzelnen Fachschaften hier selbst entscheiden dürfen, in welcher Form und in welchem Umfang die Arbeit mit digitalen Schulbüchern sinnvoll ist.
Den Umfang des iPad-Einsatzes bestimmt die jeweilige Lehrkraft – in Absprache mit ihrer Fachschaft – nach pädagogischen sowie fachlichen Gesichtspunkten. In allen Fächern gibt es vielfältige Anwendungsmöglichkeiten, aber die konkrete Ausgestaltung kann durchaus in jedem Fach anders aussehen. Zur anzustrebenden Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler gehört auch die Urteilsbildung darüber, wann die Arbeit mit dem iPads für den individuellen Lernprozess gewinnbringend ist und wann nicht.
Das handschriftliche Schreiben wird – soweit absehbar – sicher die vorherrschende Schreibform bleiben. Wie im „wirklichen Leben“ werden sich das maschinen- und das handschriftliche Schreiben ergänzen – übrigens auch nach individuellen Präferenzen. In den fremdsprachlichen Fächern sieht eine häufig gestellte Schreibaufgabe so aus, dass die Schülerinnen und Schüler eine E-Mail oder einen Blog-Eintrag verfassen müssen. Hier wäre der Einsatz und das Arbeiten mit dem Tablet authentisch und wünschenswert. Andere Aufgabenformate, wie das Schreiben eines Briefes oder einer Postkarte, werden dagegen authentischer auch im Unterricht per Hand geschrieben. Mit der Touch-Funktion der iPads werden sicher viele handschriftliche Einträge mit dem Stift auf dem iPad gemacht.
Die Arbeit mit dem iPad dient zunächst der Vorbereitung von Klassenarbeiten und Klausuren, die weiterhin auf Papier geschrieben werden. Das iPad kann aber als Hilfsmittel (Taschenrechner, Wörterbuch) verwendet werden. In den Oberstufenklausuren wird im Fach Mathematik die App TI-Nspire CAS verwendet.
Die digitale Kommunikation läuft über das Schulportal. Unterrichtende und Lernende sind hierüber per Mail oder Quickmessage erreichbar, Unterrichtsmaterial kann hier von den Lernenden heruntergeladen werden, Hausaufgaben und Präsentationen werden in entsprechende Ordner hochgeladen. Aufgaben und Termine können ebenfalls über das Schulportal koordiniert werden.  
Es ist in erster Linie ein Arbeitsgerät für die Schule, das morgens ausreichend geladen mitzubringen ist. Darüber hinaus kann es privat genutzt werden, solange der schulische Einsatz nicht beeinträchtigt wird (z. B. freier Speicherplatz).
Bei der großen Anzahl von Geräten kann dies nur über eine professionelle Managementlösung erfolgen (Mobile Device Management, MDM). Schon vor Auslieferung der Geräte an die Schüler*innen werden die Geräte bei der MDM-Lösung registriert und so bei Ausgabe mit Software und notwendigen Lizenzen ausgestattet. Damit die zukünftige Verwaltung und Versorgung der iPads mit Updates und Software möglich ist und die Verwendung von Steuerungssoftware im Unterricht und in Prüfungssituationen gelingt, müssen sie in den „supervised mode“ gesetzt werden. Die Geräte holen sich dann bei Verbindung mit dem Internet Software und Einstellungen, die für das jeweilige Gerät vorgesehen sind. Über Profile können die Geräte jahrgangsweise so eingestellt werden, wie es am sinnvollsten ist. Durch die Verwendung einer eigenen privaten Apple-ID ist es zusätzlich möglich, selbstständig Apps auf dem Gerät zu installieren. In welchem Maße dies geschieht, liegt damit in der Hand der Eltern.
Die Lehrkraft kann die zu benutzenden Programme temporär einschränken, das Internet freigeben oder sperren und selbstverständlich den Unterricht auch ganz ohne Tablet erteilen. Durch die schulische Steuerungssoftware können Lehrkräfte also die Nutzung des Tablets auf bestimmte Anwendungen beschränken und Bildschirminhalte der Lernenden einsehen. (Dies gilt natürlich nur für den Gebrauch im WLAN der Schule!) Zudem kann über eine White-List in einem MDM-Profil festgelegt werden, welche Apps während der Unterrichtszeit zur Verfügung stehen. Dadurch, dass die Geräte flach sind und im Gegensatz zu Notebooks kein hochstehendes Display haben, kann auch leichter eingesehen werden, ob jemand sein Tablet aktiv hat. Liegen sie auf dem Tisch mit Klappe auf dem Display, ist schnell zu sehen, dass kein Gerät in Aktion ist.
Diese Nutzungsregeln konkretisieren die Nutzungsvereinbarung des Schulträgers und sollen für einen guten funktionierenden Schulalltag sorgen.
  1. Aufgaben der Schülerinnen und Schüler
  • Die Schülerinnen und Schüler gehen verantwortungsvoll mit den iPads um. Dazu gehören das tägliche Aufladen zu Hause sowie der sichere Transport in der Schultasche.
  • Für den Unterricht erforderliche Zugänge sind stets eingerichtet (z.B. Schulportal, Mailaccount, bettermarks, Navigium etc.) und im Bedarfsfall verfügbar.
  • Sollten Aufgaben aus technischen Gründen nicht auf dem iPad angefertigt werden können, werden sie selbstverständlich handschriftlich erledigt.
  • In der Pause gelten für das iPad dieselben Regeln wie für das Handy.
  1. Verwendung im Unterricht
  • Das iPad wird im Unterricht nur dann verwendet, wenn die jeweilige Lehrkraft dazu auffordert. Ansonsten liegt es umgedreht bzw. geschlossen auf dem Tisch oder befindet sich in der Schultasche.
  • Nachrichten werden nur geschrieben oder geschickt, wenn die Lehrkraft es für unterrichtliche Zwecke erlaubt.
  • Auf Aufforderung geben Schülerinnen und Schüler der Lehrkraft Einsicht in ihre digitalen Schulnotizen.
  • Dateien oder Ordner aus einem allen zugänglichen Ordner in der Cloud werden auf keinen Fall von Schülern gelöscht, unangemessen bearbeitet oder verändert.
  • Bei mangelndem Speicherplatz müssen private Daten nach Aufforderung gelöscht werden.
  • Datenschutz und Inhalte
  • Es werden keine Inhalte, die anstößig/vulgär, kriminell, rassistisch und/oder unangemessen sind, oder solche, die andere schädigen oder belasten können, erstellt, (hoch-)geladen oder geteilt.
  • Das iPad wird in der Schule außerhalb des Unterrichts weder zum Videoschauen noch zum Spielen oder zum Hören von Musik genutzt.
  • Ohne explizite Erlaubnis wird kein fremdes iPad genutzt.
  • Ohne ausdrückliche Erlaubnis wird niemand fotografiert oder gefilmt.
  • Foto- oder videografische Erzeugnisse bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung für einen Upload.
Das Bearbeiten und/oder Teilen von Fotos bzw. Videos, auf denen Mitschülerinnen oder Mitschülern bzw. Lehrkräfte zu sehen sind, sind ausdrücklich verboten! Wir weisen darauf hin, dass bei Verstößen neben schulischen Konsequenzen auch strafrechtliche Konsequenzen drohen können. Unter diesem Link finden Sie die iPad-Regeln als PDF.
Der Einsatz des iPads im Unterricht erfordert vielfältige, fachbezogene Fortbildungen für Lehrkräfte. Bereits seit geraumer Zeit gibt es ein vielfältiges Fortbildungsangebot, sei es in Form von Pädagogischen Tagen oder Mikro-Fortbildungen für alle Unterrichtenden oder fachspezifische Fortbildungen oder Fachtagungen für einzelne Fächer. 25 Kolleginnen und Kollegen bilden sich im laufenden Jahr regelmäßig online über fobizz fort.
Durch die zentrale Verwaltung der Geräte kann diese Umstellung abgefedert werden. Auf Wunsch kann bei einer Gruppe von iPads das private Installieren von Apps durch ein entsprechendes Profil unterbunden werden. Ferner können auf Wunsch auch Listen mit erlaubten Apps, wie sie während der Unterrichtszeit aktiv sind, auch außerhalb des Unterrichts aktiv bleiben. Auf den heimischen Routern (Geräte, die den Internetzugang ermöglichen, wie z.B. einer Fritzbox) kann eingestellt werden, welches Gerät in welchem Zeitraum Zugang zum Internet erhält. Ferner kann zusätzlich festgelegt werden, ob der Zugang durch einen Filter kontrolliert werden soll. Der Zugang kann sogar auf eine Liste von einzelnen Internetseiten begrenzt werden. Fast alle Apps auf dem Tablet können auch ganz ohne Internetzugang genutzt werden.
Die Schule bietet die idealen Rahmenbedingungen, um einen kritischen und kompetenten Umgang mit neuen Medien zu erlernen. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Angeboten sucht vor allem die Steuergruppe nach neuen Möglichkeiten für Lernende, Lehrkräfte und Eltern, um den eigenen Mediengebrauch kritisch zu hinterfragen. Darüber hinaus werden – auch mit Blick auf den Medienkompetenzrahmen NRW – unsere Curricula in allen Fächern modifiziert und an die Herausforderungen des digitalen Lernens angepasst. So beschäftigt sich beispielsweise der Deutschunterricht im Jahrgang 8 unter dem Thema „Aktuelles vom Tag – Nachrichten“ nicht mehr nur mit Printmedien (also der Zeitung in ihrer gedruckten Form), sondern nimmt verstärkt auch die online-Formate der Zeitungen in den Blick oder untersucht gemeinsam mit den Schülerinnen und Schüler, worin sich ein Nachrichtensprecher und ein Youtuber voneinander unterscheiden. Ähnliche Veränderungen wird es auch für die Curricula der EF geben, zum Beispiel durch eine Unterrichtsreihe „Digitale Kirche?!“ im Religionsunterricht. Die Fachschaften arbeiten bereits an neuen Unterrichtsreihen für die EF/G11.