Der bilinguale Zweig

Das Gymnasium Brede bietet seit dem Schuljahr (1999/2000) einen bilingualen Zweig (englisch – deutsch) an. Wir sehen in diesem Angebot zu einer umfangreichen Erweiterung der Sprachkompetenz einen weiteren wesentlichen Beitrag zu einer aktuellen und zukunftsorientierten Bildung unserer Schülerinnen und Schüler.

Bilingualer Unterricht bedeutet mehr Unterricht in der Fremdsprache durch zeitweilige Erhöhung der Unterrichtsstunden im Fach Englisch (Klasse 5 und 6) und fremdsprachlicher Unterricht in Sachfächern in der Sekundarstufe I und II (an der Brede Biologie, Erdkunde, Geschichte).

Folgendermaßen wirkt sich das Konzept der Bilingualität auf den Unterricht der Schulstufen aus:

Lehrplan und Unterrichtsorganisation

Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 erhalten zwei zusätzliche Unterrichtsstunden im Fach Englisch, d.h. 7 Wochenstunden. Am Gymnasium Brede ist diese Regelung für alle Schülerinnen und Schüler eingeführt worden.

Am Ende der sechsten Klasse entscheiden die Schülerinnen und Schüler, ob sie den bilingualen oder naturwissenschaftlichen Zweig wählen. Die Zusammensetzung der neuen siebten Klassen richtet sich nach den Wahlen der Schülerinnen und Schüler: Es können z.B. gemischte Bili- und NaWi -Klassen, reine Bili- oder reine NaWi-Klassen gebildet werden.

In der gymnasialen Oberstufe wird die bilinguale Ausbildung in dem Leistungskurs Englisch und einem bilingualen Grundkurs, z.B. Erdkunde als 3. oder 4. Abiturfach, fortgesetzt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten auf dem Abiturzeugnis den Qualifikationsvermerk eines bilingualen Abiturs.

Die Schülerinnen und Schüler können selbstverständlich auch andere Oberstufenlaufbahnen wählen.

Bewertungsmaßstab

Der fachdidaktische Anspruch des jeweiligen fremdsprachlich unterrichteten Faches bleibt auch im bilingualen Unterricht erhalten; das bedeutet eine qualitativ mindestens gleichwertige fachliche Ausbildung wie die des nichtbilingualen Zweiges. Die Leistungsmessung orientiert sich entsprechend am Anspruch des Faches, nicht an der Sprachfertigkeit des Schülers bzw. der Schülerin.