„Komm mit! Fördern statt Sitzenbleiben!“ Ein Konzept für den Ganztag!

Das Projekt „Komm mit! Fördern statt Sitzenbleiben!“ startete 2009 als gemeinsame Initiative des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und Vertretern von Lehrerorganisationen in NRW. Mehr als 700 Schulen beteiligten sich daran. Ziel der Initiative war es, die Quote der „Sitzenbleiber“ durch weitgreifende individuelle Fördermaßnahmen schrittweise zu reduzieren und individuelle Misserfolgserlebnisse zu verringern, denn ob ein Sitzenbleiben zu sichtbarem Leistungszuwachs führt, ist wissenschaftlich höchst umstritten.

Bei der Erarbeitung des Konzeptes für den Ganztag der Realschule Brede fiel die Entscheidung, das Projekt „KOMM mit! Fördern statt Sitzenbleiben!“ in die Gesamtkonzeption aufzunehmen. Es sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler, die nach geltender Versetzungsordnung für die Realschule nicht versetzt sind, unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen in die nächste Jahrgansstufe übergehen. Die APO – S I § 22 Abs. 3 bietet den rechtlichen Rahmen für dieses Konzept. Darin heißt es: „Eine Schülerin oder ein Schüler kann auch dann versetzt werden, wenn die Versetzungsanforderungen aus besonderen Gründen nicht erfüllt werden konnten, jedoch erwartet werden kann, dass auf Grund der Leistungsfähigkeit, der Gesamtentwicklung und der Förderungsmöglichkeiten der Schule in der nachfolgenden Klasse eine erfolgreiche Mitarbeit möglich ist. Eine Versetzung nach Satz 1 ist ausgeschlossen, wenn damit die Vergabe eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden ist.“

Die rechtlichen Grundlagen dieser Prognoseversetzung erfordern, dass im Vorfeld eine umfassende Beratung der entsprechenden Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten stattfindet. Auf dieser Grundlage entscheidet die Klassenkonferenz darüber, ob ein „Komm mit – Vertrag“ angeboten wird.

Nach Abschluss eines Vertrages greift ein individuell auf die betroffenen Lernenden ausgerichteter Förderplan, an dessen Entwicklung das Klassenlehrerteam, Fachlehrer/innen und die Beratungslehrerin beteiligt sind. Er umfasst sowohl die fachspezifische Förderung als auch Lernbegleitung und Lerncoaching und ist ausgerichtet auf ein Schuljahr. Er kann nach Beratungsgesprächen, die der Evaluation dienen, verändert und angepasst werden.

Zielvereinbarungen könnten sich wie folgt darstellen:

  • regelmäßiges Nacharbeiten von Wiederholungsmodulen im Fach mit Minderleistungen (zum Beispiel im Lernstudio) mit Anwesenheitspflicht,
  • regelmäßige Heft- bzw. Mappenführung,
  • am Ende eines jeden Moduls: Kompetenz-Check und Gespräch mit Fachlehrer/in,
  • vierteljährliche Bilanzgespräche,
  • Teilnahme an den Lernferien NRW in den Herbstferien mit dem Schwerpunkt „Lernen lernen“ (alternativ: Osterferien),
  • zusätzliche Hausaufgaben (z. B. am Wochenende),
  • begleitende Beratung: Unterstützung bei der Lernorganisation/Coaching zur Stärkung des Selbstbewusstseins (s.a. Beratungslehrerin),
  • Unterstützung durch Einzelförderung (Initiative „Schüler helfen Schülern“).

„Erfolg durch systematische und individuelle Förderung, Beratung und Lernbegleitung“ wird damit zum zentralen Leitgedanken des Konzeptes „Komm mit! Fördern statt Sitzenbleiben!“